Achtung – Websiteinhaber* haften für Links

By 10/02/2017 Februar 20th, 2021 News @ Internet

Das Landesgericht Hamburg hat am 18.11.2016 entscheiden, dass Webseitenbetreiber* für die Inhalte auf verlinkte Webseiten haften. Das ist neu – und das ist beunruhigend. Was das bedeutet, fassen wir nachfolgend zusammen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgte im September 2016 für viel Unsicherheit. Demnach haftet der Betreiber* einer Website neben seinen eigenen Inhalten auch für die Inhalte verlinkter Webseiten – insbesondere dann, wenn auf den verlinkten Webseiten Urheberrechte verletzt werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Verlinkende* mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. In diesem Fall kann – nach Ansicht des EuGH – erwartet werden, dass der Verlinkende* alle notwendigen Prüfungen unternimmt, um sicherzustellen, dass der verlinkte Inhalt nicht unbefugt veröffentlicht wurde.

Diese Rechtsvorgabe kam nun erstmals in Deutschland zur Anwendung. Mit Beschluss vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) entschied das Landgericht Hamburg gegen einen Websitenbetreiber*, der einen Link zu einer fremden Seite mit einer Urheberrechtsverletzung setzte. Dort wurde ein bearbeitetes Foto veröffentlicht, welches unter einer Creative-Commons-Lizenz stand. Jedoch waren die Lizenzbedingungen auf der verlinkten Seite nicht eingehalten, weil auf Urheber* und Bearbeitung nicht in geeigneter Form hingewiesen wurde. Somit stellte die Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Was bedeutet das nun? Ganz einfach: Prüfen Sie Ihre Links. Regelmäßig! Und haben Sie dafür keine Zeit, dann lassen Sie es. Setzen Sie keine Links auf fremde Webseiten. Besonders dann, wenn die sich ständig verändern.